Beglaubigte Urkundenübersetzung Deutsch–Russisch und Russisch–Deutsch
Das Oberlandesgericht Hamm hat mich als ermächtigte Übersetzerin für die russische Sprache dazu berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit schriftlicher Sprachübertragungen zu bescheinigen, d. h. „beglaubigte“ Übersetzungen oder Übersetzungen „mit Stempel“ anzufertigen. Meist handelt es sich dabei um Urkunden, deren Übersetzung mit Beglaubigung von Behörden, Ämtern, offiziellen Einrichtungen u. Ä. verlangt wird.
Die Übersetzung solcher Standardurkunden biete ich zu Pauschalpreisen an (inkl. 19 % MwSt.):
Apostille (Übersetzung der Apostille) 7,00 Euro
Aufenthaltstitel 28,00 Euro
Einbürgerungsurkunde 28,00 Euro
Führerschein 28,00 Euro
Geburtsurkunde 28,00 Euro
Heiratsurkunde 28,00 Euro
(einfache, nicht erweiterte) Meldebestätigung 28,00 Euro
Scheidungsurkunde 28,00 Euro
Sterbeurkunde 28,00 Euro